VDA 270 – Bestimmung des Geruchsverhaltens

Lassen Sie Ihre Materialien normkonform prüfen

Anwendungsbereich

VDA 270 dient der sensorischen Bewertung des Geruchsverhaltens von Werkstoffen und Bauteilen im Fahrzeuginnenraum. Die Norm wurde vom Verband der Automobilindustrie (VDA) entwickelt und ist verbindlicher Bestandteil der Qualitätssicherung bei allen großen OEMs. Geprüft werden Materialien, die in direktem Kontakt mit der Fahrgastzelle stehen oder die Zuluft zum Innenraum beeinflussen. Die Prüfung stellt sicher, dass Werkstoffe keine störenden Gerüche freisetzen, die den Fahrkomfort und das Wohlbefinden der Insassen beeinträchtigen.

Prüfumfang

Prüfverfahren nach VDA 270 Die Geruchsprüfung nach VDA 270 ist ein sensorisches Verfahren, bei dem geschulte Prüfer die Geruchsintensität von Materialproben bewerten. Die Probe wird in ein geruchsneutrales, verschlossenes Prüfgefäß eingelegt und bei erhöhter Temperatur im Wärmeschrank konditioniert. Je nach Variante wird deionisiertes Wasser hinzugefügt (Feuchtlagerung) oder trocken gelagert. Nach der Konditionierung wird das Prüfgefäß geöffnet und die Luft im Gefäß von einem Panel aus mindestens drei qualifizierten Prüfern beurteilt. Die Bewertung erfolgt nach einer sechsstufigen Skala: Note 1: nicht wahrnehmbar Note 2: wahrnehmbar, nicht störend Note 3: deutlich wahrnehmbar, aber noch nicht störend Note 4: störend Note 5: stark störend Note 6: nicht akzeptabel Der übliche Grenzwert liegt bei Note ≤ 3,0. Werte ab 4,0 gelten als kritisch und führen in der Regel zur Beanstandung des Materials. Prüfparameter Lagertemperatur: (80 ± 2) °C im Wärmeschrank Abkühltemperatur Variante 3 (trocken): Abkühlung auf (60 ± 5) °C vor Bewertung Varianten 1 und 2 (feucht): Zugabe von 50 ml deionisiertem Wasser, Bewertung direkt nach Entnahme Prüfgefäß: geruchsneutrale, verschließbare Glasgefäße Prüfpanel: mindestens 3 geschulte Geruchsprüfer Bewertungsskala: 6-stufig (Note 1–6) Grenzwert: üblicherweise ≤ 3,0 (OEM-abhängig) Aktuelle Ausgabe: VDA 270:2022-05

Typische Prüfmaterialien

Textilien und Bezugsstoffe (Sitzbezüge, Dachhimmel) Leder und Kunstleder Schaumstoffe (Sitzpolster, Türverkleidungen) Kunststoffbauteile (Armaturenbrett, Mittelkonsole, Türinnenverkleidung) Klebstoffe und Dichtstoffe Teppichware und Fußmatten Dämm- und Isolationsmaterialien Naturfaserverstärkte Verbundwerkstoffe

Geprüfte Fachkompetenz

  • Akkreditiertes Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025
  • Schnelle Durchlaufzeiten und persönliche Beratung

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen den Varianten der VDA 270?

Die VDA 270 definiert mehrere Prüfvarianten, die sich in der Lagerungsbedingung unterscheiden. Bei den Varianten 1 und 2 wird 50 ml deionisiertes Wasser in das Prüfgefäß gegeben (Feuchtlagerung), und die Bewertung erfolgt direkt nach der Entnahme. Bei Variante 3 (Trockenlagerung) wird kein Wasser zugegeben, und das Prüfgefäß wird vor der Bewertung auf (60 ± 5) °C abgekühlt. Die Wahl der Variante richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen OEM.

Welche Geruchsnote gilt als bestanden?

Der übliche Grenzwert bei der Geruchsprüfung nach VDA 270 liegt bei einer Note von ≤ 3,0. Noten von 3,5 können je nach OEM noch akzeptabel sein, während eine Bewertung ab 4,0 in der Regel als kritisch gilt und zur Beanstandung führt. Die genauen Anforderungen variieren je nach Automobilhersteller und Einbauort des Bauteils.

Wie viele Prüfer bewerten den Geruch?

Die Bewertung erfolgt durch ein Panel aus mindestens drei qualifizierten und geschulten Geruchsprüfern. Die Prüfer bewerten unabhängig voneinander die Geruchsintensität im Prüfgefäß. Aus den Einzelbewertungen wird der Mittelwert als Geruchsnote gebildet.

Ihr Ansprechpartner

Christopher Wolf

Christopher Wolf

Spezialist Automotive-Prüfung