Allgemeine Geschäftsbedingungen
Analytik Service Obernburg GmbH
Stand: 07/2024
1. Allgemeines
Angebote, Aufträge und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die der Kunde durch Auftragserteilung anerkennt.
Abweichungen oder zusätzliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Analytik Service Obernburg GmbH schriftlich bestätigt worden sind. So weit vereinbart, werden Aufträge erst durch schriftliche Bestätigung der Analytik Service Obernburg GmbH bindend.
2. Proben
Die Anlieferung und ggf. die Rücksendung der zu untersuchenden Proben erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sämtliche Gefahren- und Handhabungshinweise, insbesondere toxikologischer Art, für Proben sind, soweit ihre Zusammensetzung bekannt ist, der Analytik Service Obernburg GmbH mitzuteilen.
Die Kosten für Anlieferung und ggf. Rücksendung der Proben trägt der Auftraggeber. Probenrücksendungen werden nach Aufwand, mindestens aber mit € 50,– berechnet.
Evtl. erforderliche Probenvorbereitungen werden nach Aufwand und Rücksprache berechnet.
3. Angebot
Angebote haben eine Gültigkeit von 60 Tagen. Eventuelle Änderungen gegenüber dem Angebot im Prüfumfang oder der Probenart sind unverzüglich mitzuteilen und abzustimmen.
Mit der Annahme des Angebotes gilt der Prüfauftrag als mit dem Kunden vereinbart.
4. Prüfungen
Über die Machbarkeit der Prüfungen kann erst nach Probeneingang endgültig entschieden werden. Falls nicht anderweitig vereinbart, wird für Konformitätsbewertungen nur der Bestwert herangezogen.
Wenn der Kunde das anzuwendende Verfahren nicht näher spezifiziert, muss das Laboratorium ein geeignetes Verfahren auswählen und den Kunden über das gewählte Verfahren unterrichten.
Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich nur auf die untersuchten Prüfgegenstände.
5. Fristen
Bei höherer Gewalt, Energiemangel, behördlichen Verfügungen oder ähnlichen Einwirkungen verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
Wird eine Frist um mehr als 2 Monate überschritten, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
Eine Terminzusage kann erst nach Vorliegen aller Prüfteile sowie einer schriftlichen Bestellung erfolgen.
6. Abschlussbericht
Nach Abschluss der Untersuchungen erhält der Kunde eine Erstausfertigung des Prüfberichts wie angeboten. Nachträgliche Änderungen sowie die Erstellung von Zwischenberichten werden mit min. € 150,– bzw. 5% des gesamten Auftragswertes berechnet.
7. Zahlung und Mindestbestellwert
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Mindestbestellwert beträgt 500 € netto.
Bei einem Auftragsvolumen größer 10.000 Euro behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu fordern.
8. Rückstellmuster
Rückstellmuster der Proben werden auf Kundenwunsch, soweit technisch möglich, von der Analytik Service Obernburg GmbH, 30 Tage nach Übersendung des Abschlussberichtes ohne zusätzliche Berechnung aufbewahrt.
Danach werden die Proben der Abfallbeseitigung zugeführt.
9. Eigentumsrechte
Analysenergebnisse sind Eigentum des Kunden. Die Weitergabe der Analyseergebnisse an den Kunden stellt keine Veröffentlichung im Sinne des Patentgesetzes dar.
Die von der Analytik Service Obernburg GmbH entwickelten Analyseverfahren sind Eigentum der Analytik Service Obernburg GmbH.
10. Geheimhaltung
Die Analytik Service Obernburg GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden oder wenn eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
11. Mängelansprüche und Haftung
Die Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass die durchgeführten Untersuchungen unter Zugrundelegung allgemeiner naturwissenschaftlicher Grundsätze erfolgt sind.
Mängelrügen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Abschlussberichtes geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Obernburg. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die vorliegende Fassung mit Stand Juli 2024 ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.